Das Wichtigste auf einen Blick
Einen Agenturvertrag sollten Unternehmen erst kündigen, wenn Leistungsdefizite, Vertragslage, Konten, Daten und Übergaberisiken geklärt sind. Eine strukturierte Vorbereitung reduziert rechtliche und operative Risiken und schafft eine belastbare Grundlage für den Agenturwechsel.
- Vor der Kündigung müssen vereinbarte Leistungen und tatsächlich erbrachte Agenturarbeit sauber voneinander getrennt werden.
- Konten, Daten, Nutzungsrechte und laufende Kampagnen sollten bereits vor Vertragsende vollständig gesichert sein.
- Bei fachlichen Zweifeln hilft eine unabhängige Leistungsprüfung; rechtliche Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung gehören zum spezialisierten Rechtsanwalt.
Einen Agenturvertrag zu kündigen ist schnell entschieden, aber wirtschaftlich oft weitreichend. Vor dem Ausstieg sollten Unternehmen deshalb klären, ob tatsächlich eine dauerhaft schwache Agenturleistung vorliegt, welche vertraglichen Pflichten bestehen und wie Konten, Daten, Arbeitsergebnisse und laufende Kampagnen gesichert werden. Eine saubere Vorbereitung reduziert das Risiko, dass der Agenturwechsel selbst zum nächsten Problem wird.
Wann sollten Sie einen Agenturvertrag kündigen?
Eine Kündigung kann sinnvoll sein, wenn die Zusammenarbeit dauerhaft hinter den vereinbarten Leistungen zurückbleibt, die Kommunikation nicht mehr funktioniert oder das Vertrauen in die fachliche Steuerung verloren gegangen ist.
Nicht jede Enttäuschung rechtfertigt jedoch sofort die Beendigung der Zusammenarbeit. Gerade bei SEO, Performance Marketing, Content oder komplexen Digitalprojekten können Ergebnisse schwanken oder zeitverzögert eintreten.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob die gewünschten Ergebnisse erreicht wurden. Zunächst muss geklärt werden, was die Agentur tatsächlich zugesagt hat und welche Leistungen nachweisbar erbracht wurden.
Typische Situationen, in denen Unternehmen über eine Kündigung nachdenken, sind:
-
vereinbarte Leistungen werden dauerhaft nicht erbracht,
-
Reportings bleiben oberflächlich oder widersprüchlich,
-
vereinbarte Termine werden wiederholt überschritten,
-
die Agentur kann Ergebnisse und Maßnahmen nicht mehr nachvollziehbar erklären,
-
die Kosten steigen ohne entsprechenden Leistungszuwachs,
-
wichtige Konten oder Daten werden nicht transparent zugänglich gemacht,
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strategische Beratung findet kaum noch statt,
-
Fehler werden wiederholt erkannt, aber nicht behoben,
-
die Zusammenarbeit erzeugt mehr internen Aufwand als Nutzen.
Wer bereits an diesem Punkt steht, sollte trotzdem vermeiden, unmittelbar zu kündigen. Der sinnvollere nächste Schritt ist zunächst eine belastbare Bestandsaufnahme.
Erst Leistung prüfen, dann kündigen
Eine Agentur kann aus Kundensicht schwach wirken und ihre vertraglichen Leistungen trotzdem vollständig erbringen. Umgekehrt kann ein positiver Report den Eindruck guter Arbeit vermitteln, obwohl wesentliche Aufgaben fehlen.
Vor einer Kündigung sollte deshalb zwischen drei Ebenen unterschieden werden:
Vertragliche Leistung: Was wurde im Angebot oder Vertrag konkret vereinbart?
Tatsächlich erbrachte Leistung: Welche Maßnahmen, Analysen, Inhalte, Kampagnen oder Beratungsleistungen wurden tatsächlich erbracht?
Ergebnis: Welche Wirkung haben diese Leistungen erzielt?
Diese Ebenen werden in Agenturbeziehungen häufig vermischt.
Ein Beispiel: Eine SEO Agentur kann vereinbarungsgemäß Inhalte erstellen, technische Empfehlungen liefern und Rankings überwachen. Bleiben Anfragen trotzdem aus, bedeutet das zunächst noch nicht automatisch, dass die Agentur ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat.
Anders sieht es aus, wenn vereinbarte Analysen nie erstellt, Kampagnen nicht betreut oder Reports lediglich automatisiert weitergeleitet werden.
Wer unsicher ist, ob die bestehende Zusammenarbeit fachlich noch tragfähig ist, kann die Agenturleistung unabhängig prüfen lassen. Dabei werden Leistungsumfang, Ergebnisse und wirtschaftliche Plausibilität gegeneinander abgeglichen.
Was steht tatsächlich im Agenturvertrag?
Bevor Sie einen Agenturvertrag kündigen, sollten Sie nicht nur die Kündigungsklausel lesen.
Mindestens ebenso wichtig sind Leistungsbeschreibung, Vergütung, Mitwirkungspflichten, Nutzungsrechte und Übergaberegelungen.
Besonders relevant sind:
-
Vertragslaufzeit,
-
Kündigungsfrist,
-
automatische Vertragsverlängerung,
-
Form der Kündigung,
-
vereinbarter Leistungsumfang,
-
Abnahme- oder Freigabeprozesse,
-
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers,
-
Eigentum an Konten und Daten,
-
Nutzungsrechte an Inhalten und Werbemitteln,
-
Herausgabe von Unterlagen nach Vertragsende,
-
Vergütung während der Kündigungsfrist.
Gerade ältere Verträge enthalten häufig sehr allgemein formulierte Leistungsbeschreibungen. Dann ist später schwer festzustellen, ob eine Agentur ihre Pflichten tatsächlich erfüllt hat.
Unternehmen können einen Agenturvertrag prüfen lassen, wenn Laufzeiten, Honorare, Leistungsumfang oder wirtschaftliche Risiken vor einer Entscheidung eingeordnet werden sollen.
Die AVERVO-Prüfung ersetzt dabei keine juristische Rechtsberatung. Sie bewertet die fachliche und wirtschaftliche Struktur des Vertrags.
Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit prüfen
Wer eine Marketingagentur kündigen möchte, sollte zunächst klären, wann der Vertrag regulär beendet werden kann.
Typische Modelle sind:
-
unbefristete Verträge mit monatlicher oder quartalsweiser Kündigungsfrist,
-
feste Vertragslaufzeiten,
-
automatische Verlängerungen,
-
Projektverträge mit definiertem Enddatum,
-
Mischmodelle aus Grundlaufzeit und Verlängerungsperioden.
Gerade automatische Verlängerungen können problematisch werden, wenn die Kündigungsfrist übersehen wird.
Deshalb sollte rechtzeitig vor einer Vertragsverlängerung entschieden werden, ob die Zusammenarbeit fortgeführt werden soll. Der Beitrag Agenturvertrag verlängern oder wechseln behandelt genau diese Entscheidungssituation ausführlicher.
Ordentliche oder außerordentliche Kündigung?
Ein Agenturvertrag kann je nach Vertragsgestaltung regulär zum vereinbarten Zeitpunkt oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig beendet werden.
Bei einer ordentlichen Kündigung wird die vereinbarte Vertrags- und Kündigungsfrist eingehalten.
Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung kommt nur bei besonderen Umständen in Betracht. Ob diese rechtlich tatsächlich vorliegen, hängt stark vom Vertrag und vom konkreten Einzelfall ab.
Unternehmen sollten deshalb mit Begriffen wie „fristlose Kündigung wegen schlechter Leistung“ vorsichtig umgehen.
Eine fachlich enttäuschende Zusammenarbeit ist nicht automatisch ein juristisch ausreichender Kündigungsgrund.
Wenn die Wirksamkeit einer vorzeitigen Kündigung geklärt werden muss, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Reicht schlechte Agenturleistung als Kündigungsgrund?
Die Frage „Kann ich meine Agentur wegen schlechter Leistung kündigen?“ lässt sich nicht pauschal beantworten.
Zunächst muss geklärt werden, was überhaupt als schlechte Leistung gilt.
Bei erfolgsabhängigen Tätigkeiten kann ein konkretes Ergebnis vereinbart worden sein. Häufig schulden Agenturen jedoch bestimmte Tätigkeiten, Analysen oder Beratungsleistungen und keinen garantierten wirtschaftlichen Erfolg.
Deshalb muss geprüft werden:
-
Welche Leistung wurde zugesagt?
-
Welche Qualitätsanforderungen wurden vereinbart?
-
Welche Aufgaben wurden tatsächlich ausgeführt?
-
Welche Leistungen fehlen?
-
Welche Fehler wurden dokumentiert?
-
Welche Auswirkungen hatten diese Defizite?
-
Wurde die Agentur bereits darauf hingewiesen?
Ein wirtschaftlich enttäuschendes Ergebnis und eine objektiv mangelhafte Leistung sind zwei verschiedene Dinge.
Wer bereits den Eindruck hat, dass die Agentur keine Ergebnisse liefert, sollte deshalb zunächst die Ursachen sauber trennen.
Welche Leistungsdefizite sollten dokumentiert werden?
Sobald sich Probleme wiederholen, sollten Unternehmen nicht nur Gespräche führen, sondern die relevanten Punkte dokumentieren.
Hilfreich sind beispielsweise:
-
ursprünglich vereinbarte Leistung,
-
tatsächliche Lieferung,
-
vereinbarter Termin,
-
tatsächlicher Termin,
-
dokumentierter Fehler,
-
bereits erfolgte Rückmeldung,
-
Reaktion der Agentur,
-
wirtschaftliche Auswirkungen.
Diese Dokumentation erfüllt zwei Funktionen.
Zum einen schafft sie intern Klarheit. Zum anderen lässt sich später besser nachvollziehen, ob die Kündigung auf einem einzelnen Konflikt oder auf einem strukturellen Leistungsproblem beruht.
Besonders wertvoll ist dabei ein Vergleich zwischen Vertrag, Reporting und tatsächlichem Arbeitsergebnis.
Nachbesserung vor der Kündigung: Wann ist sie sinnvoll?
Eine Agenturbeziehung muss nicht zwingend beendet werden, sobald Probleme auftreten.
Eine Nachbesserung kann sinnvoll sein, wenn die fachliche Grundlage stimmt, Fehler anerkannt werden und die Agentur einen nachvollziehbaren Plan zur Korrektur vorlegt.
Dafür sollten konkrete Punkte vereinbart werden:
-
Was muss korrigiert werden?
-
Wer ist verantwortlich?
-
Bis wann erfolgt die Umsetzung?
-
Woran wird die Verbesserung gemessen?
-
Welche Unterlagen oder Daten müssen geliefert werden?
Ungeeignet sind dagegen allgemeine Aussagen wie „Wir optimieren weiter“ oder „Das braucht einfach noch etwas Zeit“.
Eine Nachbesserung braucht konkrete Ergebnisse und einen überprüfbaren Zeitrahmen.
Welche Konten und Zugänge müssen vor der Kündigung gesichert werden?
Dieser Punkt wird häufig unterschätzt.
Bevor Sie eine Agentur Zusammenarbeit beenden, sollten alle digitalen Konten und Zugriffsrechte geprüft werden.
Dazu können gehören:
-
Website und CMS,
-
Domain und DNS,
-
Hosting,
-
Google Analytics,
-
Google Search Console,
-
Google Tag Manager,
-
Google Ads,
-
Microsoft Advertising,
-
Meta Business Manager,
-
LinkedIn Campaign Manager,
-
Merchant Center,
-
CRM-Systeme,
-
Newsletter-Systeme,
-
Calltracking,
-
Consent Management,
-
Design- und Projektmanagement-Tools,
-
Cloudspeicher,
-
externe SEO- und Reporting-Tools.
Für jedes System sollte klar sein:
Wer ist Eigentümer? Wer besitzt Administratorrechte? Welche Agenturzugriffe existieren? Welche Daten müssen gesichert werden?
Diese Prüfung sollte vor der Kündigung erfolgen.
Wenn erst nach dem Vertragsende festgestellt wird, dass wichtige Konten ausschließlich über Agenturzugänge verwaltet werden, kann die Übergabe erheblich schwieriger werden.
Was passiert mit Website, Werbekonten und Analytics?
Der Idealfall ist eindeutig:
Die zentralen digitalen Assets gehören dem Unternehmen, während die Agentur lediglich die notwendigen Zugriffsrechte erhält.
Das gilt insbesondere für:
-
Website,
-
Domain,
-
Werbekonten,
-
Analytics,
-
Tracking,
-
Search Console,
-
Merchant Center,
-
CRM.
Problematisch sind Konstruktionen, bei denen Agenturen Kundenkampagnen in eigenen Konten betreiben oder wichtige Systeme auf eigene E-Mail-Adressen registrieren.
Vor einer Kündigung sollte deshalb geprüft werden, ob sämtliche geschäftskritischen Assets unter Kontrolle des Unternehmens stehen.
Bei Google Ads gelten zusätzliche Besonderheiten. Wer speziell eine SEA- oder Performance-Agentur ablösen möchte, sollte den Beitrag Google Ads Agentur wechseln nutzen.
Wem gehören Inhalte und Arbeitsergebnisse?
Bei einem Agenturwechsel stellt sich häufig die Frage, ob Texte, Designs, Kampagnen, Strategien oder technische Entwicklungen weiterverwendet werden dürfen.
Die Antwort hängt von den vertraglich eingeräumten Nutzungsrechten ab.
Relevant können unter anderem sein:
-
Website-Texte,
-
Bildmaterial,
-
Grafiken,
-
Anzeigen,
-
Landingpages,
-
Tracking-Setups,
-
Automationen,
-
Strategiedokumente,
-
Templates,
-
Quellcode,
-
individuelle Tools oder Skripte.
Unternehmen sollten deshalb vor einer Kündigung klären, welche Arbeitsergebnisse bereits vollständig bezahlt wurden und welche Rechte daran vertraglich eingeräumt wurden.
Bei Unsicherheiten über Urheber- und Nutzungsrechte sollte rechtliche Beratung eingeholt werden.
Agenturwechsel vorbereiten: Welche Unterlagen, Daten und Zugänge müssen gesichert werden?
Ein Agenturwechsel sollte technisch und organisatorisch vorbereitet werden, bevor Zugänge entzogen oder Systeme umgestellt werden. Ziel ist eine vollständige Übergabe von Konten, Daten, Arbeitsergebnissen und laufenden Projekten. So bleibt der Geschäftsbetrieb stabil und die neue Agentur kann ohne unnötige Reibungsverluste übernehmen.
Besonders wichtig ist die Reihenfolge. Erst Eigentum und Administratorrechte prüfen, anschließend Daten und Unterlagen sichern, danach neue Zugänge einrichten und die Übergabe testen. Die bisherige Agentur wird erst entfernt, wenn alle relevanten Systeme übernommen wurden.
Eigentum und Administratorrechte zuerst prüfen
Bei vielen Agenturbeziehungen liegen Konten und Zugänge über Jahre bei der Agentur. Vor einem Wechsel sollte deshalb geprüft werden, wer rechtlich und technisch Eigentümer der jeweiligen Systeme ist.
Relevant sind insbesondere folgende Fragen:
- Wer ist Hauptadministrator?
- Welche E-Mail-Adresse ist als Eigentümer hinterlegt?
- Welche Personen besitzen Administratorrechte?
- Welche Zwei-Faktor-Authentifizierung wird verwendet?
- Kann das Unternehmen selbst weitere Nutzer anlegen?
- Liegt das Konto im Eigentum des Unternehmens oder im Agenturaccount?
Gerade bei Google Ads, Analytics, Tag Manager, Meta Business Manager oder Hosting kann diese Prüfung entscheidend sein. Ein funktionierender Login reicht als Sicherheit nicht aus, wenn die Agentur weiterhin alleinige Eigentümerrechte besitzt.
Technische Infrastruktur vollständig sichern
Die technische Basis sollte vor der eigentlichen Übergabe dokumentiert und auf Unternehmenszugänge umgestellt werden.
Dazu gehören je nach Projekt:
- Domain und Registrar
- DNS-Verwaltung
- Hosting
- CMS
- Datenbanken
- CDN
- SSL-Zertifikate
- FTP- und SFTP-Zugänge
- Serverzugänge
- Git-Repositories
- Staging-Systeme
- Backups
Besonders Domain, DNS und Hosting besitzen hohe Priorität. Ein Kontrollverlust in diesen Bereichen kann Website, E-Mail, Tracking und weitere Systeme gleichzeitig beeinträchtigen.
Für größere Agenturverträge lohnt sich zusätzlich ein Blick in die vertraglichen Regelungen zu Zugängen, Eigentum und Übergabe. Eine Vertrags- und Angebotsprüfung kann solche Punkte vor einem Wechsel strukturiert einordnen.
Marketing- und Analysezugänge übernehmen
Neben der Website sollten sämtliche Marketing- und Analyseplattformen in die Übergabe aufgenommen werden.
| Bereich | Zu sichernde Systeme und Daten |
|---|---|
| Analytics | Google Analytics, Search Console, Tag Manager |
| Werbung | Google Ads, Microsoft Ads, Meta, LinkedIn |
| SEO | SEO-Tools, Keywordsets, Dashboards, Crawls |
| CRM | Leadquellen, Attribution, Schnittstellen |
| E-Mail-Marketing | Newsletter-System, Verteiler, Templates |
| Tracking | Consent Management, Conversion Tracking, Calltracking |
| E-Commerce | Merchant Center, Produktfeeds, Shopzugänge |
Jedes System sollte möglichst über ein unternehmenseigenes Hauptkonto verwaltet werden. Die neue Agentur erhält anschließend eigene Nutzerrechte.
Daten zusätzlich exportieren
Ein vorhandener Zugang ersetzt keine Datensicherung.
Gerade bei Agenturtools besteht das Risiko, dass historische Daten nach Vertragsende nicht mehr verfügbar sind. Deshalb sollten wichtige Informationen zusätzlich exportiert und im Unternehmen gespeichert werden.
Dazu gehören beispielsweise historische Reports, Keyworddaten, Crawls, Kampagnenexporte, Zielgruppen, Conversion-Daten, Dashboards, Redaktionspläne, Content-Briefings, Keyword-Mappings, Media-Pläne und strategische Analysen.
Bei komplexeren Projekten empfiehlt sich eine strukturierte Ablage, zum Beispiel nach:
Strategie → operative Arbeit → Daten → Reporting → Assets → Verträge
So kann die neue Agentur später schnell nachvollziehen, welche Informationen vorhanden sind.
Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte zusammentragen
Über die Jahre entstehen bei Agenturen zahlreiche digitale Assets.
Typische Beispiele sind Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Anzeigen, Landingpages, Templates, Quellcode, Designs, Rohdaten, Präsentationen und Strategiepapiere.
Vor dem Agenturwechsel sollte geprüft werden, welche Unterlagen vollständig vorliegen und welche Nutzungsrechte vereinbart wurden.
Besonders bei Design, Softwareentwicklung und Content kann es Unterschiede zwischen Nutzungsrecht, Eigentum und Zugriffsrecht geben.
Die tatsächlichen Vertragsregelungen sollten deshalb mit den gelieferten Assets abgeglichen werden.
Laufende Maßnahmen dokumentieren
Die neue Agentur braucht mehr als Zugangsdaten. Sie benötigt Kontext.
Für jede größere laufende Maßnahme sollte ein kurzer Übergabestatus erstellt werden:
Status → Ziel → bisherige Maßnahmen → aktuelles Ergebnis → offene Aufgabe → nächster Schritt
Bei SEO könnte beispielsweise dokumentiert werden, welche Seiten aktuell überarbeitet werden, welche technischen Probleme offen sind und welche Rankings beobachtet werden.
Bei Google Ads sollten laufende Tests, Budgetverschiebungen, Zielgruppen und Conversion-Setups dokumentiert werden.
Bei Contentprojekten helfen Redaktionsplan, vorhandene Briefings und geplante Veröffentlichungen.
So beginnt die neue Agentur auf dem aktuellen Projektstand statt mit einer erneuten Grundlagenanalyse.
Tracking vor dem Wechsel dokumentieren
Tracking gehört zu den Bereichen, die bei Agenturwechseln besonders sorgfältig gesichert werden sollten.
Vor größeren Änderungen empfiehlt sich eine Dokumentation der aktuellen Konfiguration.
Dazu gehören:
- Google Tag Manager Container
- Analytics Events
- Conversion-Definitionen
- Ads-Conversions
- Consent-Konfiguration
- CRM-Schnittstellen
- Calltracking
- Attributionsmodelle
- benutzerdefinierte Reports
Exports und Screenshots können hier sinnvoll sein.
Der aktuelle Stand dient gleichzeitig als Referenz, falls nach der Übergabe Messwerte plötzlich abweichen.
Vor dem Wechsel eine Baseline erstellen
Vor Beginn der neuen Zusammenarbeit sollte der aktuelle Leistungsstand dokumentiert werden.
Diese Baseline schafft später einen klaren Vergleichspunkt.
Je nach Marketingkanal können beispielsweise folgende Kennzahlen festgehalten werden:
| Bereich | Mögliche Baseline |
|---|---|
| SEO | organischer Traffic, relevante Rankings, Leads, Sichtbarkeit |
| Google Ads | Spend, Conversions, CPL, CAC, ROAS |
| Website | Conversion Rate, Ladezeiten, technische Fehler |
| Content | Traffic, Leads, Rankings wichtiger Inhalte |
| CRM | Opportunities, Abschlussquote, Umsatzquellen |
| Social / Paid Social | Spend, Leads, Reichweite, Conversion |
Die Baseline sollte möglichst aus Primärsystemen stammen.
Sechs oder zwölf Monate später kann dadurch nachvollzogen werden, wie sich das Mandat unter der neuen Agentur entwickelt hat.
Übergabeprotokoll verwenden
Für größere Agenturwechsel empfiehlt sich ein formelles Übergabeprotokoll.
| Bereich | Übergeben | Eigentümer geprüft | Export vorhanden | Neue Agentur hat Zugriff |
|---|---|---|---|---|
| Domain / DNS | ☐ | ☐ | – | ☐ |
| Hosting / CMS | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| Analytics | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| Tag Manager | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| Google Ads | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| Social Accounts | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| CRM | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| SEO-Daten | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| Content / Assets | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| Strategieunterlagen | ☐ | – | ☐ | ☐ |
| Tracking-Dokumentation | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| Verträge / Lizenzen | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
Das Protokoll schafft eine klare Abschlusskontrolle und reduziert das Risiko, dass einzelne Systeme erst Wochen später auffallen.
Alte Agenturzugänge erst nach erfolgreicher Übergabe entfernen
Die Reihenfolge sollte immer gleich bleiben:
- Eigentumsrechte prüfen
- Unternehmenszugänge herstellen
- Daten exportieren
- Arbeitsergebnisse übernehmen
- neue Agenturzugänge einrichten
- Systeme testen
- alte Agenturzugänge entfernen
Damit bleibt der Zugriff während der gesamten Übergabe erhalten.
Gerade bei kritischen Konten sollte zusätzlich geprüft werden, ob ehemalige Agenturmitarbeiter oder alte externe Nutzer noch Zugriffsrechte besitzen.
Neue Agentur strukturiert einarbeiten
Eine saubere Übergabe reduziert den Aufwand der neuen Agentur erheblich.
Hilfreich ist ein zentraler Übergabeordner mit:
- Briefing
- aktuellem Vertrag
- bisherigen Strategien
- Reports
- Baseline
- Zugangsliste
- laufenden Projekten
- offenen Aufgaben
- wichtigen Ansprechpartnern
- technischer Dokumentation
Die neue Agentur sollte außerdem erfahren, welche Maßnahmen bereits getestet wurden und welche Erkenntnisse daraus entstanden sind.
So werden doppelte Analysen und bereits gescheiterte Experimente vermieden.
Agenturwechsel auch wirtschaftlich vorbereiten
Neben Daten und Zugängen gehört auch die finanzielle Seite zur Übergabe.
Offene Rechnungen, Restbudgets, laufende Media-Spends, Softwareverträge und Fremdleistungen sollten vor dem Wechsel geklärt werden.
Besonders bei Werbekonten sollte geprüft werden, welche Zahlungsarten hinterlegt sind und ob Budgets oder Kreditlinien an die Agentur gekoppelt sind.
Auch laufende SaaS-Verträge oder Lizenzen verdienen Aufmerksamkeit. Manche Tools werden über Agenturaccounts gebucht und müssen anschließend durch eigene Unternehmenslizenzen ersetzt werden.
Vertrag, Kündigung und Übergabe aufeinander abstimmen
Die technische Übergabe sollte zeitlich zur vertraglichen Beendigung passen.
Bei einem laufenden Agenturvertrag empfiehlt sich daher eine klare Planung:
Kündigungsfrist → Übergabephase → Parallelbetrieb → vollständige Übernahme
Bei komplexeren Mandaten kann ein kurzer Parallelbetrieb sinnvoll sein. Die bisherige Agentur schließt offene Aufgaben ab, während die neue Agentur Systeme und Dokumentation übernimmt.
Weitere Punkte zur Vertragsbeendigung, Kündigungsfrist und organisatorischen Vorbereitung finden sich unter Agenturvertrag kündigen.
Praktische Checkliste vor dem Agenturwechsel
Vor dem finalen Wechsel sollten folgende Punkte vollständig abgehakt sein:
- Domain und DNS unter Unternehmenskontrolle
- Hosting- und CMS-Zugänge vorhanden
- Analytics und Tag Manager übernommen
- Werbekonten unter eigenem Eigentum
- CRM und Tracking dokumentiert
- historische Reports exportiert
- SEO- und Kampagnendaten gesichert
- Content und Assets vollständig übernommen
- Nutzungsrechte geprüft
- laufende Projekte dokumentiert
- aktuelle Baseline erstellt
- offene Kosten und Verträge geklärt
- neue Agentur eingearbeitet
- Übergabe getestet
- alte Agenturzugänge entfernt
Sollte die neue Agentur bereits vor der Kündigung feststehen?
In vielen Fällen ist das sinnvoll.
Gerade bei laufenden SEO-, Performance- oder technischen Projekten kann eine Übergangsphase helfen, Risiken zu reduzieren.
Die neue Agentur kann vorab:
-
Konten analysieren,
-
bestehende Maßnahmen bewerten,
-
Risiken erkennen,
-
die Datenlage prüfen,
-
offene Aufgaben übernehmen.
Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass eine potenzielle neue Agentur einen wirtschaftlichen Anreiz besitzt, Schwächen der bisherigen Zusammenarbeit hervorzuheben.
Eine externe Zweitmeinung kann deshalb vor einem Wechsel sinnvoller sein als eine Bewertung durch den möglichen Nachfolgeanbieter.
SEO Agentur kündigen: Besonderheiten beachten
Bei einer SEO Agentur bestehen zusätzliche Risiken.
Rankings, Inhalte, technische Anpassungen und interne Verlinkungen entwickeln sich über längere Zeiträume. Ein überstürzter Wechsel kann dazu führen, dass funktionierende Maßnahmen verworfen oder Seiten unnötig verändert werden.
Vor der Kündigung einer SEO Agentur sollten deshalb insbesondere folgende Punkte dokumentiert werden:
-
aktuelle Rankings,
-
Sichtbarkeit,
-
Traffic,
-
wichtige Landingpages,
-
laufende technische Maßnahmen,
-
Content-Planung,
-
Backlinks,
-
Search-Console-Daten,
-
bekannte Probleme und offene Aufgaben.
Wer konkret eine SEO Agentur kündigen möchte, findet dazu eine ausführlichere Einordnung unter SEO Agentur kündigen.
Wie vermeiden Unternehmen Datenverlust beim Agenturwechsel?
Datenverlust entsteht häufig nicht durch technische Fehler, sondern durch fehlende Vorbereitung.
Deshalb sollten Unternehmen vor Vertragsende:
-
Administratorzugänge prüfen.
-
Datenexporte wichtiger Systeme erstellen.
-
laufende Kampagnen dokumentieren.
-
Reporting-Daten sichern.
-
Ansprechpartner und Dienstleister dokumentieren.
-
Zahlungs- und Abrechnungsprofile prüfen.
-
Drittanbieter-Zugriffe erfassen.
-
offene Projekte und Aufgaben festhalten.
Erst danach sollten Agenturzugänge entfernt werden.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Ein Übergabeprotokoll schafft Klarheit für beide Seiten.
Es sollte festhalten:
-
welche Systeme übergeben wurden,
-
welche Zugangsdaten vorhanden sind,
-
welche Kampagnen laufen,
-
welche Leistungen noch offen sind,
-
welche Dateien und Dokumentationen bereitgestellt wurden,
-
welche Rechnungen oder Budgets offen sind,
-
wann die Verantwortung endet,
-
wer nach dem Wechsel Ansprechpartner ist.
Das Dokument muss nicht kompliziert sein. Entscheidend ist, dass die relevanten Punkte nachvollziehbar festgehalten werden.
Wann ist eine unabhängige Prüfung vor dem Ausstieg sinnvoll?
Eine unabhängige Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Unternehmen selbst nicht beurteilen können, ob die Agentur tatsächlich schlecht arbeitet.
Typische Situationen sind:
-
Geschäftsführung und Agentur bewerten Ergebnisse unterschiedlich,
-
Reports sind fachlich schwer verständlich,
-
hohe Budgets stehen geringen Ergebnissen gegenüber,
-
die Agentur empfiehlt weitere Investitionen,
-
eine Vertragsverlängerung steht bevor,
-
der Wechsel würde erhebliche interne Kosten verursachen,
-
mehrere Anbieter vertreten widersprüchliche Auffassungen.
Eine Prüfung sollte dabei nicht darauf ausgerichtet sein, einen Kündigungsgrund zu produzieren.
Das Ergebnis kann ebenso lauten, dass die Agentur fachlich korrekt arbeitet und die Ursachen an anderer Stelle liegen.
AVERVO prüft solche Situationen als unabhängige Instanz ohne eigene Umsetzung und ohne Vermittlungsprovision.
Wann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
AVERVO kann bewerten, ob Leistungen fachlich plausibel, wirtschaftlich angemessen und entsprechend dem dokumentierten Leistungsumfang erbracht wurden.
Die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung ist eine andere Frage.
Ein Rechtsanwalt sollte insbesondere eingeschaltet werden, wenn:
-
eine außerordentliche oder fristlose Kündigung erwogen wird,
-
hohe Restvergütungen im Raum stehen,
-
Nutzungsrechte umstritten sind,
-
Daten oder Konten zurückgehalten werden,
-
Schadenersatzforderungen drohen,
-
die Vertragslage unklar ist,
-
die Agentur der Kündigung widerspricht.
Die Kombination kann sinnvoll sein: fachliche Prüfung durch eine unabhängige Prüfinstanz und rechtliche Bewertung durch einen spezialisierten Anwalt.
AVERVO Einschätzung: Kündigen Sie erst, wenn die Entscheidungsgrundlage steht
Ein Agenturvertrag sollte nicht aus einem einzelnen schlechten Monat oder aus allgemeiner Unzufriedenheit heraus beendet werden.
Die richtige Reihenfolge lautet: Leistung prüfen, Vertrag prüfen, Risiken sichern, Übergabe vorbereiten und erst danach kündigen.
Besonders wichtig ist die Frage, ob das Problem tatsächlich bei der Agentur liegt. Ein Wechsel löst keine schwache Positionierung, fehlende interne Ressourcen oder schlechte Vertriebsprozesse.
Umgekehrt sollte eine Zusammenarbeit nicht aus Gewohnheit verlängert werden, wenn Leistungsdefizite klar dokumentiert sind und sich trotz Nachbesserung nicht verbessern.
Wer vor der Entscheidung zwischen Fortsetzung und Wechsel steht, sollte deshalb zunächst prüfen, ob der Vertrag und die Agenturleistung noch zur eigenen wirtschaftlichen Zielsetzung passen.
So wird aus einer emotionalen Kündigungsentscheidung ein kontrollierter unternehmerischer Prozess.