Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen AVERVO und seinen Auftraggebern.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von AVERVO gegenüber Unternehmern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, außer AVERVO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
AVERVO erbringt fachliche und wirtschaftliche Prüfleistungen, insbesondere die Analyse von Angeboten, Verträgen sowie Leistungsbeschreibungen. Gegenstand des Vertrags ist eine strukturierte Einschätzung auf Basis der vorgelegten Informationen. Es handelt sich ausdrücklich um keine Umsetzungsleistung, keine Vermittlung und keine Rechtsberatung.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber einen Prüfauftrag über die Internetseite erteilt und AVERVO diesen annimmt. Mit Abschluss des Bestellvorgangs erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt sowie rechtmäßig übermittelt werden. Er bestätigt, über sämtliche Rechte zur Weitergabe der Inhalte zu verfügen.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung zum Prüfauftrag. AVERVO schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Entscheidung, keinen garantierten Erfolg und keine rechtliche Absicherung der Verträge.
Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Honorar. Zahlungen sind sofort fällig, außer es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
AVERVO verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen und Unterlagen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Die von AVERVO erstellten Prüfberichte sowie Einschätzungen sind ausschließlich zur internen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AVERVO untersagt.
AVERVO haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung von AVERVO ist der Höhe nach auf das jeweils für den konkreten Prüfauftrag gezahlte Honorar begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige wirtschaftliche Nachteile wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Prüfleistungen unterliegen den jeweils vereinbarten Laufzeiten sowie Kündigungsregelungen.
AVERVO behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen bei rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen anzupassen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.
Stand: Januar 2026